Förderungsprogramm zur Zeit abgelaufen!
FÖRDERUNG „LADEINFRASTRUKTUR VOR ORT“ FÜR ÖFFENTLICHE LADEPUNKTE

Sie investieren in ein zukunftsträchtiges Geschäftsmodell und wir statten Sie dafür aus. Der Bund stellt für den zügigen Ausbau öffentlich zugänglicher Ladestationen hohe Summen bereit.

Die Fördertöpfe mussten aufgrund der hohen Nachfrage bereits mehrfach aufgefüllt werden. Bis Ende 2021 läuft die Förderung „Ladeinfrastruktur vor Ort“. Hier erfahren Sie die wichtigsten Details der Förderung.

Auf einen Blick

Welche Ladestationen fördert das Programm „Ladeinfrastruktur vor Ort“?
Wer kann die Förderung „Ladeinfrastruktur vor Ort“ beantragen?
Wie läuft die Förderung ab?

Förderungen „Ladeinfrastruktur vor Ort“ derzeit sehr beliebt.

Für das Förderprogramm sind von April 2021 bis Dezember 2021 insgesamt 300 Millionen Euro vorgesehen. Ist diese Förderungssumme erschöpft, kann die Förderung gegebenenfalls eingefroren werden und Anträge werden abgelehnt. Handeln Sie daher schnell, um sich bis zu 80 Prozent Förderung pro Ladepunkt zu sichern. (Stand August 2021)
JETZT BERATEN LASSEN UND FÖRDERUNG SICHERN!


Mehr Ladesäulen für den öffentlichen Raum

Damit FahrerInnen von Elektroautos im öffentlichen Raum genügend Lademöglichkeiten zur Verfügung stehen, unterstützt das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) den Ausbau von kommerziell genutzten Ladestationen, die öffentlich zugänglich sind. Bereits mit dem Projekt „Ladeinfrastruktur“ unterstützte der Bund von 2017 bis 2020 über 30.000 öffentliche Ladepunkte.


© rh2010 / stock.adobe.com

Die neuere Förderung „Ladeinfrastruktur vor Ort“ setzt dort an, wo Ladestationen am dringendsten gebraucht werden. In der Nähe von zentralen Anlaufstellen und Parkplätzen, wie beispielsweise an Hotels, Restaurants, Zoos, Freizeitparks und Supermärkten sollen künftig mehr öffentlich zugängliche Ladesäulen bereitstehen.

Doch nicht nur den KundInnen nutzen die Ladestationen. Unternehmen profitieren ebenfalls: Öffentlich zugängliche Ladestationen stärken Ihre Kundenbindung und bringen Ihnen lukrative Nebeneinkünfte. Nicht zuletzt können Sie dem eigenen Firmenwagen zu jeder Zeit eine schnelle Energiespritze verpassen.

© RS-Studios / stock.adobe.com

Die Fördersumme kann sich unterdessen sehen lassen. Stellen Sie Ihre Ladesäule rund um die Uhr zur Verfügung, wird Ihr Vorhaben mit bis zu 80 Prozent der Kosten für die Ladestation, die Installation und die Inbetriebnahme gefördert. 40 Prozent gibt es bei Ladesäulen, die an mindestens sechs Tagen mindestens 12 Stunden zugänglich sind.


Ablauf der Förderung für private Wallboxen

Zuständig für die Bearbeitung und Bewilligung der Anträge ist die Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV). Anträge können auf deren Website teilweise online bearbeitet werden.
Die postalische Einreichung der Dokumente ist jedoch weiterhin notwendig.

Schritt 1: <br>Sie planen Ihre Ladestation

Schritt 1:
Sie planen Ihre Ladestation

Sie haben einen günstigen Unternehmensstandort mit ausreichender Parkfläche und öffentlichem Zugang? Perfekt, denn in Zukunft wird ihr Parkplatz zum Profit-Center. Was möglich ist und wie der Umbau abläuft, erfahren Sie in unserem Ratgeber „Ladestationen für Unternehmen“ oder durch ein unverbindliches Beratungsgespräch. Kontaktieren Sie uns gerne, um alle Details und Kosten zu klären.

Schritt 2: <br>Sie stellen den Antrag auf Förderung

Schritt 2:
Sie stellen den Antrag auf Förderung

Sobald der finanzielle Plan Ihres Vorhabens steht, beantragen Sie die Förderung über die Online-Plattform easy-Online. Nachdem Sie die Dokumente vollständig ausgefüllt haben, versenden Sie sie innerhalb von 14 Tagen postalisch an das BAV. Sind die Unterlagen vollständig, erhalten Sie eine Eingangsbestätigung per Mail. Anschließend wird der Antrag geprüft. Dies kann einige Wochen in Anspruch nehmen.

Schritt 3: <br>Der Antrag wird bewilligt: los gehts

Schritt 3:
Der Antrag wird bewilligt: los gehts

Mit Erhalt des Zuwendungsbescheides können wir mit der Arbeit beginnen. Unsere Installateure errichten die Ladeinfrastruktur wie abgesprochen nach ihren Vorstellungen. Der Ausbau muss bis spätestens 31.12.2022 abgeschlossen sein. Das ist noch eine Menge Zeit, doch je eher wir anfangen, desto früher können Sie von den Vorteilen des öffentlichen Ladeparks profitieren.

Schritt 4: <br>Verwendungsnachweise hochladen

Schritt 4:
Verwendungsnachweise hochladen

Nach Fertigstellung Ihrer Ladeinfrastruktur reichen Sie bei der BAV die nötigen Verwendungsnachweise hoch. Die Dokumente, welche Sie von unserer Seite benötigen, bekommen Sie von uns nach Abschluss des Vorhabens. Andere Dokumente wie die Grünstrom-Erklärung erhalten Sie bei Ihrem Stromanbieter. Die Prüfung der Verwendungsnachweise kann auf Seiten der BAV mehrere Wochen, ggf. sogar Monate andauern. Haben Sie jedoch alle Dokumente gewissenhaft zusammengestellt, gibt es während dieser Zeit nur wenig zu befürchten.

Schritt 5: <br>Fördersummer erhalten und Berichte erstellen

Schritt 5:
Fördersummer erhalten und Berichte erstellen

Nachdem die Ladestation schon regelmäßig Geld auf das Unternehmenskonto spielt, kommt nun auch der Zuwendungsbescheid vom BAV. Hier wird die endgültige Fördersumme bekanntgegeben, welche kurze Zeit später ebenfalls auf ihrem Konto landet. Da die Förderung jedoch an Bedingungen wie z.B. den mindestens 6-jährigen Betrieb der Ladepunkte gebunden ist, müssen Sie halbjährlich Bericht erstatten. Dies geschieht jedoch unkompliziert über die Online-Plattform OBeLis.

Nur ein einziger Klick bis zum ersten Schritt

Benötigen Sie mehr Details oder möchten Sie direkt ein unverbindliches Angebot von uns erhalten? Schmees Energietechnik installiert Ihren Ladepark und nimmt Ihn in Betrieb. Von Wartungsarbeiten bis hin zur Unterstützung bei der Verwaltung und rechtlichen oder technischen Fragen sind wir für Sie da. Per Telefon oder E-Mail – und natürlich persönlich in unseren Bürogebäuden in Rhede oder bei Ihnen vor Ort.

Kontaktieren Sie uns gerne für ein erstes Beratungsgespräch.

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