Prüfung und Wartung von Ladesäulen

Ladestationen für Elektroautos unterliegen einem minimalen Verschleiß und haben eine Lebensdauer von vielen Jahren. Dennoch gelten für sie die Unfallverhütungsvorschriften, was eine regelmäßige Überprüfung erforderlich macht. Hier erfahren Sie, wie oft Ihre Ladesäulen geprüft werden müssen.

Auf einen Blick

Ladesäulen unterliegen einer minimalen Abnutzung
Öffentlich zugängliche Ladestationen unterliegen mehr Verschleiß
Normen für die Prüfung von Ladesäulen
Wie oft müssen Ladesäulen überprüft werden?

Prüfungsintervalle

Prüfungsintervalle für private Anwender

Obwohl Sie für Ihre Wallbox zu Hause rein rechtlich die Wartungsintervalle selbst festlegen, sollten Sie auf eine regelmäßige Überprüfung der Anlage nicht verzichten. Einerseits grenzen Sie mögliche ­ wenn auch unwahrscheinliche ­ Gefahrenquellen ein. Andererseits sparen Sie durch eine regelmäßige Überprüfung langfristig Kosten.

Unsere Experten erkennen potenzielle Fehlerquellen schon, bevor ein Schaden entsteht, und bewahren Sie so vor hohen Reparaturkosten. Gerne beraten wir Sie und legen mit Ihnen ein individuelles Wartungsintervall fest, dass Ihre Nutzungsansprüche berücksichtigt.

Prüfungsintervalle für Ladestationen im Betrieb

In Ihrem Unternehmensfuhrpark greifen allerdings die strengeren Regeln der Unfallverhütungsvorschriften (UVV). Als Träger der gewerblichen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen vertritt die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) die Interessen der Versicherer. In dieser Rolle ist sie ebenfalls damit beauftragt, rechtlich verbindliche Vorschriften für die Arbeitssicherheit von Angestellten auszuarbeiten. Diese beziehen sich auf verschiedene Arbeitsfelder und Arbeitsgeräte.

Für den Betrieb elektrischer Anlagen hat die DGUV die Vorschrift 3 herausgebracht. Hier finden sich grobe Richtlinien für die Sicherung der Arbeit mit elektrischen Geräten. In §5, Absatz 1 ist geregelt, dass elektrische Anlagen regelmäßig und „in bestimmten Zeitabständen“ geprüft werden müssen. Dem Betreiber bleibt hier ein gewisser Ermessensspielraum, denn es werden keine konkreten Intervalle genannt.

Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden

  1. vor der ersten Inbetriebnahme und nach einer Änderung oder Instandsetzung vor der Wiederinbetriebnahme durch eine Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft und

  2. in bestimmten Zeitabständen.

Die Fristen sind so zu bemessen, dass entstehende Mängel, mit denen gerechnet werden muss, rechtzeitig festgestellt werden. (DGUV Vorschrit 3, §5, Absatz 1)

Da die Vernachlässigung der Pflichten zur Überprüfung allerdings weitreichende strafrechtliche Folgen hat, sollte man diese Fristen eher enger legen. Nicht zuletzt geht es um die Sicherheit der Mitarbeiter des Betriebs.

Abhängig von der Größe und Beanspruchung der Ladestationen hat sich deshalb in den meisten Fuhrparks eine mindestens jährliche Kontrolle als rechtlich sicher etabliert. Die Prüfintervalle für Ladestationen lassen sich so organisatorisch mit der jährlichen Prüfung der Dienstfahrzeuge nach UVV-Standards verbinden.

Prüfungsintervalle für öffentlich zugängliche Ladestationen

Bei kommerziell genutzten, öffentlich zugänglichen Ladestationen variieren die empfohlenen Prüfungsintervalle stark. Befindet sich Ihre Ladesäule auf dem eigenen Firmenparkplatz und ist lediglich für Fremde zugänglich, reicht die gewöhnliche jährliche Überprüfung meist aus.

In anderen Fällen, besonders, wenn die Ladesäule an hochfrequentierten Orten steht, können kürzere Prüfungsintervalle und gelegentliche Sichtprüfungen durch den Betreiber durchaus sinnvoll sein. Vandalismus und schlechte Behandlung macht auch vor Ladesäulen keinen Halt. Zum Glück sind moderne Systeme mit einem eigenen System zur Fehlererkennung sowie den nötigen Sicherungen und Schutzschaltern ausgestattet, um Gefahren für Nutzer abzuwenden.

Sollte es einmal Probleme an der Ladesäule geben, kümmern sich unsere Experten aus der Ferne unverzüglich um den Fall. Ihre Kundinnen können uns über die Service-Hotline direkt kontaktieren. Über die individuelle Kennzeichnung des Ladepunktes können wir Schäden und Probleme sofort zuordnen und oft schon aus der Ferne beheben oder unsere Reparatur vor Ort koordinieren.

Kontaktieren Sie uns gerne für ein erstes Beratungsgespräch.

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